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der soll es vor dem Herrn opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß.

Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.

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